1995 wurde die Pflegeversicherung als neue Säule in der gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt. Die Arbeiterwohlfahrt forderte stets Reformen und Veränderungen in der Sozialpolitik, in der Gesundheitspolitik, in der Familienpolitik und in der allgemeinen Fürsorge um den Menschen und seine soziale Sicherung. Die Forderung nach Absicherung bei Pflegebedürftigkeit war ein Beispiel dafür.

Doch wurde durch die neue Pflegeversicherung eine bürokratische, nach einem Leistungsschema abzurechnende Grundversorgung geschaffen, eine Art Teilkaskoversicherung, die zwar die pflegenden Angehörigen entlasten vor allem aber auch die Kosten für die staatliche Sozialhilfe mindern sollte. Weder eine umfassende Absicherung im Pflegefall noch eine solidarische pragmatische Hilfe, finanziert über nachhaltige generationengerechte Versicherungsbeiträge aller Bürger, wie lange von der AWO gefordert, wurde mit dem neuen Gesetz erreicht. Trotz weitergehender Vorstellungen musste die Arbeiterwohlfahrt mit der Vorgabe umgehen und ihre Pflegeleistungen auf die neuen Definitionen der Pflegebedürftigkeit und, da nur so finanzierbar, auf die geforderte betriebswirtschaftliche Logik abstimmen.