Die amerikanische Besatzungsmacht erlaubte mit dem Wohlfahrtsmemorandum Nr. 2 vom 3. April 1946 die Gründung von Wohlfahrtsverbänden und damit auch der Arbeiterwohlfahrt in Bayern. Wenn auch in einzelnen Orten Schwabens einzelne frühere Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt schon unmittelbar nach Kriegsende mit der Arbeit begannen, so war erst ab diesem Datum der Organisationsaufbau legal.
Wie schon in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg war Augsburg abermals die Keimzelle für den Aufbau der Arbeiterwohlfahrt in Schwaben. Den Vorstand der Arbeiterwohlfahrt Augsburg im Jahr 1946 bildeten Franz Xaver Sennefelder (1. Vorsitzender), Maria Simon (2. Vorsitzende), Reinhard Stier (Kassier) und Martha Eder (Schriftführerin). Er übernahm bis zur offiziellen Gründung des Bezirksverbandes Schwaben auch die schwabenweite Koordination.