Arbeiterkinder litten unter der Not in der Bevölkerung in besonderem Maße. Mangelhafte Ernährung und Kleidung aber auch geringe Bildungschancen prägten das Leben der Kinder in den krisenbehafteten Zwanziger und Dreißiger Jahren. Kinderfürsorge war daher ein vornehmliches Ziel der Arbeit der Wohlfahrtsverbände und der kommunalen Fürsorgeeinrichtungen. Gerade die Augsburger Arbeiterwohlfahrt bemühte sich um die Kinderfürsorge. Dabei versuchte die Arbeiterwohlfahrt früh im Bereich der Kindererholung und Ferienverschickung aktiv zu werden.

1930 gelang es der Augsburger Arbeiterwohlfahrt einen lange gehegten Plan zu verwirklichen: Es war der Ankauf eines bäuerlichen Anwesens in Mickhausen als Kinderferienheim. Schon auf der am 20. März 1927 in Augsburg abgehaltenen Landeskonferenz hatte der Vorsitzende der bayerischen Arbeiterwohlfahrt Dolleschel aufgerufen, eigene Heime und eigene Anstalten zu bauen. Die Arbeiterwohlfahrt versuchte in dieser Phase, eigene Einrichtungen aufzubauen nachdem sie mit ihren Versuchen, eine befriedigende öffentliche Fürsorge auch für die ganze Bevölkerung anzuregen, nicht wie gewünscht und nötig voran kam.

Am 8. Juni 1931 berichtete die Schwäbische Volkszeitung unter dem Titel „Ein Paradies der Jugend – Erholungsheim des Vereins Arbeiterwohlfahrt Augsburg – Ein Werk von vorbildlicher Gediegenheit“ ausführlich von der Einweihungsfeier in Anwesenheit u.a. des Bürgermeisters Ackermann. Nur elf Tage später konnte das gleiche Blatt detailliert Spenden und Zuschüsse für Mickhausen mitteilen. Neben den genannten Beträgen wurden betrieblich wirksame Zuschüsse im Rahmen der Mütterfürsorge durch das städtische Wohlfahrtsamt in Höhe von 600 RM und im Rahmen der Kindererholung durch die Allgemeine Ortskrankenkasse Augsburg von 500 RM genehmigt.

Im Jahr 1932 war das Heim vom 2. Mai bis 1. Oktober geöffnet. Im Rahmen der Mütterfürsorge konnte 84 Frauen und im Rahmen der Kindererholung 87 Mädchen und Buben ein Aufenthalt in Mickhausen ermöglicht werden. Dabei standen Ausgaben in Höhe von 7649,45 RM Einnahmen von 5046,35 RM gegenüber. Die Einnahmen setzen sich aus der Eigenbeteiligung der Gäste und den Zuschüssen von verschiedenen Kassen und Hilfseinrichtungen zusammen.

Am 21. Januar 1933 stellte Clemens Högg einen Antrag bei der Regierung von Schwaben und Neuburg auf Genehmigung einer „Waldschule“. „Zweck des Unternehmens ist, den erholungsbedürftigen Kindern während ihres Aufenthaltes im Heim in den wichtigeren Unterrichtsfächern soweit Nachhilfe zu vermitteln, dass nach Beendigung der Erholungszeit das Mitkommen in der Volksschule nicht gefährdet wird.“ Aufgenommen werden sollten rund 30 bis 35 Schülerinnen und Schüler der zweiten bis siebten Jahrgangsstufe; auf die konfessionelle Parität sollte Rücksicht genommen werden. Als Öffnungsdauer im Jahr 1933 war die Zeit vom 24. April bis 14. Juli vorgesehen.