Am 21. Januar 1933 stellte Clemens Högg einen Antrag bei der Regierung von Schwaben und Neuburg auf Genehmigung einer „Waldschule“. „Zweck des Unternehmens ist, den erholungsbedürftigen Kindern während ihres Aufenthaltes im Heim in den wichtigeren Unterrichtsfächern soweit Nachhilfe zu vermitteln, dass nach Beendigung der Erholungszeit das Mitkommen in der Volksschule nicht gefährdet wird.“ Aufgenommen werden sollten rund 30 bis 35 Schülerinnen und Schüler der zweiten bis siebten Jahrgangsstufe; auf die konfessionelle Parität sollte Rücksicht genommen werden. Als Öffnungsdauer im Jahr 1933 war die Zeit vom 24. April bis 14. Juli vorgesehen.

Zwar wurde der Antrag zunächst „versuchsweise“ genehmigt, doch konnte das Vorhaben im NS-Regime nicht mehr verwirklicht werden. Am 14. März 1933 teilte das zuständige Bezirksamt Schwabmünchen der Arbeiterwohlfahrt mit, dass die „beabsichtigte Eröffnung eines Privatschulbetriebes im Ferienheim Mickhausen“ verboten sei. Als Begründung wurde angeführt, dass „ein derartiger sozialistischer Schulbetrieb einen erheblichen Teil der Bevölkerung des hiesigen Amtsbezirks beunruhigen und den nationalen und christlichen Schul- und Erziehungszielen des Staates zuwiderlaufen würde.“

Das Kinderferienheim Mickhausen wurde samt der kompletten Einrichtung mit dem Verbot der Arbeiterwohlfahrt zugunsten der NS-Volkswohlfahrt enteignet.

Nach der Rückgabe des Hauses an die Arbeiterwohlfahrt konnte 1946 der Betrieb wieder aufgenommen werden. Seit 1955 trug das Heim den Namen von Clemens Högg. Am 15. Dezember 1987 berichtete die Augsburger Allgemeine von dem Beschluss einer Konferenz des AWO-Kreisverbands Augsburg-Stadt, das Haus in Mickhausen zu verkaufen.