Der Stadtrat Neu-Ulm teilte in seinem Schreiben vom 5. April 1933 dem Vorsitzenden der Arbeiterwohlfahrt Neu-Ulm, dem Stadtrat Peter Schöllhorn, unter dem Betreff „Verbot marxistischer Organisationen“ folgendes mit:

Der kommissarische Minister für das Bayer. Staatsministerium hat am 29.3.33 unter Nr.2227 a 4 auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk u. Staat folgendes verfügt:

„Die Betätigung in jeder Form von Organisationen, deren eigentlicher Zweck die Wahrnehmung u. Förderung der beruflichen, gesundheitlichen, gesellschaftlichen, turnerischen, sportlichen u. bildungsmässigen Interessen ihrer Mitglieder ist, wenn der Personenkreis, den sie umschliessen, insbes. die leitenden Kräfte, der marxistischen Weltanschauung nahestehen, oder ihre Haltung hierauf schliessen lässt, ist verboten (z.B. Radfahrbund Solidarität, Naturfreundeverein usw.)“
Hievon werden Sie zur Verständigung Ihrer Mitglieder u. Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. gez. Nuißl

Am 10. April 1933 richtete das Liegenschaftsamt der Stadt Neu-Ulm ein Schreiben an Peter Schöllhorn, worin es dem Ortsverein mitteilte, dass das von der Stadt in der Friedenskaserne unentgeltlich überlassene Zimmer (Nr. 81) „mit sofortiger Wirkung entzogen“ wird.

Kurz darauf wurden alle Organisationen der Arbeiterbewegung, darunter die Arbeiterwohlfahrt, von den Nationalsozialisten zerschlagen.