Am 27. Januar 1925 richtete Stadtrat Georg Mohr nach dem Erlass der am 13. Januar 1925 veröffentlichten bayerischen Verordnung zur Verwaltung der Fürsorgeverbände ein Schreiben an den Stadtrat von Neu-Ulm mit der Bitte, bei der Kammer des Innern der Regierung von Schwaben und Neuburg „zu erwirken, dass dem Verein [für Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Neu-Ulm] nach Art. 1 V Satz 2 Befreiung erteilt wird, und demselben eine Vertretung im Wohlfahrtausschuss der Stadt NeuUlm zuerkannt wird“. Als Begründung hierfür führte er u.a. an, dass „wenn auch nicht offiziell unter diesem Namen schon seit 1921 unter Leitung bestimmter Frauen aus dem Arbeiterstand […] Hilfsbedürftigen aller Kreise besonders in der Inflationszeit hilfreich zur Seite […] stehen“. Der Vorsitzende Mohr erklärte des weiteren, dass diese „Frauen […] schon 4 Jahre lang an der öffentlichen Wohlfahrtspflege der Stadt dadurch beteiligt [sind], indem sie an allen Wohlfahrtmassnahmen der Stadt aktiven Anteil genommen haben, wie Quäckerspeisungen, Suppenküche, Sammeltätigkeit und dergleichen mehr.“ Als Mitgliederzahl gab Mohr „über 100 Frauen und Männer aller Bevölkerungsschichten“ an. Nachdem der Stadtrat – die Sozialdemokraten bildeten in Neu-Ulm die stärkste Fraktion – diesen Antrag befürwortet und am 2. Februar an die Regierung weitergeleitet hatte, gab die Kammer des Innern der Regierung von Schwaben und Neuburg am 6. Februar dem Antrag statt und erteilte dem Ortsverein Neu-Ulm die gewünschte Ausnahmegenehmigung. Am 11. Februar forderte der Stadtrat den Verein für Arbeiterwohlfahrt auf, ein Mitglied und dessen Stellvertreter für den Wohlfahrtsausschuss zu benennen, was Stadtrat Mohr noch am gleichen Tag mit einem Schreiben an Franz Josef Nuißl, den 1. Bürgermeister, erledigte. Die genaue Gründungsgeschichte der Arbeiterwohlfahrt in Neu-Ulm bleibt leider unklar, jedoch deutet Korrespondenz aus den Jahren 1922 und 1923 darauf hin, dass schon seit 1921 eine Ortsgruppe der Arbeiterwohlfahrt in Neu-Ulm aktiv war. Dieses Gremium um den „vorläufigen Vorsitzenden“ Ihle sprach sich ganz im Sinne der grundlegenden Ziele der Arbeiterwohlfahrt für die „Errichtung eines Wohlfahrtsamtes“ aus.